Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung

Für die Rechtsgebiete
Arbeits-Rechtsschutz
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen und
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht besteht
Versicherungsschutz erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

Ausnahmen:
Bei Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gilt keine Wartezeit bei einem Kauf- und
Leasingvertrag über ein fabrikneues Fahrzeug
Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn der gewünschte Versicherungsumfang bereits bei einem
Vorversicherer bestand und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird.

Keine Wartezeiten gibt es beim
Schadenersatz-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Opfer-Rechtsschutz

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